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1. Regelunterricht bei schwachem Infektionsgeschen:
Es findet für alle Schülerinnen Präsenzunterricht unter Hygieneregeln statt.
Details sind im Leitfaden ausformuliert.
2. Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht bei stärkerem Infektionsgeschehen:
Für den Fall eines landesweiten bzw. regionalen deutlich stärkeren Infektionsgeschehen kanndas Ministerium bzw. das regionale Gesundheitsamt feststellen, dass ein eingeschränkter Regelunterricht nicht mehr durchgeführt werden kann. Dann wird ein Präsenzunterricht mit halbierten Lerngruppen erfolgen. Die nicht anwesenden Schülerinnen werden im Lernen auf Distanz betreut.
Details sind im Leitfaden ausformuliert.
3. Lernen auf Distanz bei sehr starkem Infektionsgeschehen:
Sollte es zu einem drastischen landesweiten bzw. lokalenAnstieg der Infektionszahlen kommen oder sollten mehrere Fälle in der Schule auftreten, kann das Ministerium bzw. das Gesundheitsamt eine Schulschließung verfügen. Möglich ist auch eine Quarantäne für einzelne Jahrgänge und Klassen. Die betroffenen Schülerinnen werden aus der Distanz unterrichtet.
Details sind im Leitfaden ausformuliert.